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   BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95   

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https://dejure.org/1995,3613
BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95 (https://dejure.org/1995,3613)
BayObLG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 2Z BR 53/95 (https://dejure.org/1995,3613)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 2Z BR 53/95 (https://dejure.org/1995,3613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2; BGB § 242
    Inhaltskontrolle einer Gemeinschaftsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte und Pflichten des Verwalters bei der Verwaltung von Sonder-Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren um die Verwaltung eines Sondereigentums eines Wohnungseigentümers durch den Wohnungsverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1037
  • DNotZ 1996, 37
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87

    Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95
    Die Gestaltungsfreiheit endet dort, wo die personenrechtliche Gemeinschaftsstellung der Wohnungseigentümer oder ihre Rechtsstellung als Eigentümer zu stark ausgehöhlt wird (BayObLGZ 1988, 287/291 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung;

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95
    Der Senat hat eine Gebrauchsregelung für rechtens angesehen, durch die die Nutzung der Wohnungseigentumsrechte einer Anlage auf die Verpachtung an eine Betriebsgesellschaft beschränkt ist (BayObLG NJW-RR 1988, 1163; WuM 1994, 156).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 2Z BR 77/93

    Auskunftspflicht der Wohnungseigentümer über Namen und Beruf der Mieter bei

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95
    Der Senat hat eine Gebrauchsregelung für rechtens angesehen, durch die die Nutzung der Wohnungseigentumsrechte einer Anlage auf die Verpachtung an eine Betriebsgesellschaft beschränkt ist (BayObLG NJW-RR 1988, 1163; WuM 1994, 156).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 107/88

    Zulässigkeit des Wohnungseigentumsverfahrens und Vermutung für die Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 14.06.1995 - 2Z BR 53/95
    Eine Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte, die zur Voraussetzung hat, daß der Streit in Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG ), ist damit nicht gegeben (BayObLGZ 1989, 308).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auch einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB halten die von der teilenden Eigentümerin einseitig gesetzten Bestimmungen stand (vgl. Senat, BGHZ 99, 90, 94 ff; Beschl. v. 24. Februar 1994, V ZB 43/93, NJW 1994, 2950, 2952; BayObLG, NJW-RR 1996, 1037; OLG Hamburg, FGPrax 1996, 132, 133; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 8 Rdn. 16; Weitnauer/Hauger, aaO, § 7 Rdn. 28, 29).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z AR 1/04

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei rechtsfehlerhafter Auslegung

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Anspruch mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängt (BayObLGZ 1989, 308/309; BayObLG NJW-RR 1996, 1037).
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